Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Philipp Springer
(im Folgenden „DJ“ genannt) und dem Auftraggeber über DJ-Dienstleistungen bei Veranstaltungen wie z. B.:
• Hochzeiten
• Firmenfeiern
• Clubveranstaltungen
• Geburtstage
• private Veranstaltungen
• sonstige Events
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Buchung durch den Auftraggeber schriftlich (z. B. per E-Mail, Nachricht oder Vertrag) bestätigt wurde und der DJ die Buchung ebenfalls bestätigt hat.
Mit der Bestätigung gelten diese AGB als akzeptiert.
3. Leistungen des DJs
Der DJ verpflichtet sich, die vereinbarte musikalische Unterhaltung für die gebuchte Veranstaltung zu erbringen.
Die Leistungen können unter anderem umfassen:
• DJ-Performance
• musikalische Gestaltung der Veranstaltung
• Einsatz eigener DJ-Technik und Musikanlage
• Anpassung der Musik an Publikum und Veranstaltungsverlauf
Musikwünsche des Auftraggebers oder der Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
4. Technik
Der DJ stellt in der Regel seine eigene Veranstaltungstechnik zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort eine geeignete Stromversorgung sowie ausreichend Platz für den Aufbau der Technik vorhanden sind.
Der DJ haftet nicht für technische Probleme, die durch Stromausfälle, mangelhafte Stromversorgung oder äußere Umstände entstehen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die DJ-Leistung wird individuell vereinbart.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach der Veranstaltung ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
Eine Anzahlung wird grundsätzlich nicht verlangt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
• bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
• weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden.
7. Absage durch den DJ
Sollte der DJ aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen verhindert sein, wird er sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz-DJ zu organisieren.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
8. Haftung
Der DJ haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden an Technik oder Equipment, die durch Gäste oder den Auftraggeber verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
9. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse) nicht stattfinden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des DJs.
Fotografie (www.funkelaugen-fotografie.de)
§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Julia von Minden (im Folgenden Fotografin genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von mir angebotenen Leistungen schließe.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden.
(3) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von der Fotografin sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren die Fotografin und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Die Fotografin ist, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Die Fotografin kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Die Fotografin wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
(8) Die Fotografin hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
§ 3 Urheberrecht
(1) Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten der Fotografin gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird die Fotografin keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.
§ 5 Vergütung und Ausfallhonorar
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum der Fotografin.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Das Ausfallhonorar berechnet sich wie folgt:
Kündigung 60 bis 7 Tage vor dem Auftragsdatum - 50% des vereinbarten Gesamtbetrages
Kündigung ab 7 Tage vor dem Auftragsdatum - 90% des vereinbarten Gesamtbetrages
§ 6 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Die Fotografin wird die angefertigten Bilddateien mehrfach sichern. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), keine Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. diese zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(4) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Die Fotografin bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben Druckerei, Online Galerie). An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung der Fotografin.
§ 8 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist stets der Wohnsitz der Fotografin.
(2) Die Fotografin ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist die Fotografin nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.